1. SolutionOne GmbH, Quarzstraße 4, 51371 Leverkusen, stellt ihren Nutzern (Anbietern und Bietern) die Online-Plattform www.auctionone.online zu den nachfolgenden Geschäftsbedingungen zur Verfügung.
2. Diese Online-Plattform stellt einen KfZ-Markt dar, auf dem Fahrzeuge mittels Online-Versteigerungen gekauft werden können. Verträge kommen ausschließlich zwischen den Bietern und Anbietern in dieser Auktionsplattform zustande; die SolutionOne GmbH selbst wird nicht Partei des jeweiligen Kaufvertrages.
3. Die Nutzung der von der SolutionOne GmbH angebotenen Dienstleistungen hat im Einklang mit der geltenden Rechtsordnung zu erfolgen.
4. Die SolutionOne GmbH behält sich vor, die Abläufe und Inhalte ihrer Auktionsplattform im Rahmen des für die Nutzer (Anbieter und Bieter) unter Berücksichtigung ihrer berechtigten Interessen Zumutbaren nach billigem Ermessen zu ändern (siehe hierzu näher § 9 dieser Geschäftsbedingungen).
5. Die Versteigerung erfolgt ausschließlich im Auftrag des Anbieters, insbesondere in handels- und in steuerrechtlicher Hinsicht. Die unmittelbare Abrechnung erfolgt zwischen Anbieter und Bieter.
1. Der Nutzer muss sich zunächst registrieren und freischalten lassen, um die SolutionOne GmbH Online Plattform nutzen zu können. Für die Registrierung muss er diesen Geschäftsbedingungen durch Anklicken des Buttons „Ich bestätige, dass ich die AGB gelesen und akzeptiert habe“ zustimmen.
2. Der Nutzer hat jedoch keinen Anspruch auf Registrierung und Freischaltung. Wer zum Angebot von Fahrzeugen berechtigt ist, bestimmt ausschließlich die SolutionOne GmbH nach billigem Ermessen. Eine Ablehnung bedarf keiner Angabe von Gründen.
3. Die kostenlose Registrierung erfolgt durch vollständiges und wahrheitsgemäßes Ausfüllen des Anmeldeformulars und Zustimmung zu diesen Geschäftsbedingungen. Gegebenenfalls später auftretende Änderungen teilt der Nutzer der SolutionOne GmbH unverzüglich mit.
4. Die Freischaltung erfolgt durch den Versand einer Bestätigungs-E-Mail durch SolutionOne GmbH. Mit der Freischaltung kommt zwischen der SolutionOne GmbH und dem Nutzer ein Vertrag über die Nutzung der SolutionOne GmbH Online-Plattform zustande.
5. Die Benutzung der SolutionOne GmbH Plattform ist ausschließlich juristischen Personen und voll geschäftsfähigen natürlichen Personen gestattet, die ihre gewerbliche Tätigkeit als Kfz-Händler gegenüber der SolutionOne GmbH nachweisen. Diese Zulassungsbedingungen kann die SolutionOne GmbH jederzeit überprüfen.
a) Die Versteigerung erfolgt freiwillig auf der Grundlage der Aufträge der Anbieter.
b) Der Bieter bietet und erwirbt im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, sofern er nicht vor Beginn der Versteigerung eine Vollmacht seines Auftraggebers mit dessen Namen und Anschrift vorlegt.
c) Die Fahrzeuge sind üblicherweise gebraucht. Sie werden in dem zum Zeitpunkt des Zuschlags befindlichen Zustand versteigert. Die Auktionsbeschreibungen nimmt der Anbieter nach bestem Wissen und Gewissen vor. Alle Fahrzeuge können dem Alter bzw. dem Kilometerstand entsprechende Verschleißerscheinungen, wie insbesondere Lackschäden, Ölverlust, Getriebe- und Motormängel aufweisen. Soweit nicht ausdrücklich ein Vorhandensein zugesichert wurde, begründen fehlende Kleinteile und Zubehör, wie z.B. Schlüssel, Verbandskasten, Radio, Navigations-CD etc. ebenso wie von der Beschreibung nicht erfasste Kleinschäden keine Mängel und führen nicht zu Ansprüchen oder sonstigen Rechten, sofern sie einen marktüblichen Wert von 500,- EUR nicht übersteigen. Alle in der Beschreibung ausgewiesenen Laufleistungen der angebotenen Fahrzeuge stellen ausschließlich die jeweils abgelesene Laufleistung dar und sind insbesondere nicht als Zusicherung der tatsächlichen Laufleistung zu werten.
d) Die Gewährleistung ist im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ausgeschlossen.
e) Der Bieter ist verpflichtet, den von ihm ersteigerten Gegenstand nach der Übernahme unverzüglich daraufhin zu untersuchen, ob er Mängel aufweist und der Auktionsbeschreibung entspricht. Eventuelle Rügen müssen gem. § 377 HGB unverzüglich, spätestens aber innerhalb einer Woche ab Übernahme schriftlich angezeigt werden. Unterlässt der Bieter diese Anzeige, so gilt der Gegenstand als genehmigt.
f) Der Anbieter ist berechtigt, Gebote abzulehnen sofern das Gebot unterhalb des Mindestpreises im Vorbehaltsbereich liegt. Er hat jedoch 72 Stunden Zeit, dieses zu akzeptieren. Andernfalls ist der Bieter nicht mehr an sein Gebot gebunden. Alternativ kann den Bietern vom Anbieter ein Gegenangebot gemacht werden. Dieses gilt für 48 Stunden. Zuschlag erhält derjenige Bieter der das Angebot zuerst annimmt.
g) Das konkrete Ende der jeweiligen Laufzeit richtet sich allein nach der Zeiteinstellung des jeweiligen Anbieters.
h) Mit dem Zuschlag wird der Bieter verpflichtet, den ersteigerten Gegenstand abzunehmen und den mit dem Zuschlag fällig gewordenen Kaufpreis zu zahlen. Gleichzeitig gehen mit Erteilung des Zuschlags der Besitz und die Gefahr des zufälligen Untergangs und der Verschlechterung unmittelbar auf den Bieter über.
i) Erst nach erfolgter vollständiger Zahlung durch Überweisung oder Barzahlung bei Abholung geht das Eigentum an dem ersteigerten Gegenstand auf den Bieter über und wird vom Anbieter zur Abholung bereitgestellt. Nimmt der Bieter den ersteigerten Gegenstand nicht binnen 48 Stunden nach Mitteilung der Bereitstellung zur Abholung ab, gerät er ohne weitere Mahnung in Annahmeverzug. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb der vom Anbieter gesetzten Frist, gerät der Bieter in Zahlungsverzug. Die Kaufpreisforderung ist vom Tage des Zugangs der Abnahme- oder Zahlungsverweigerung bzw. ab Verzugseintritt mit 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen.
j) Bei Annahme- und/oder Zahlungsverzug hat der Anbieter das Recht, wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. Neben seinem Schadenersatzanspruch kann er nach den gesetzlichen Vorschriften auch sein Recht, vom Vertrag zurückzutreten, geltend machen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten. Macht der Anbieter Schadenersatz geltend, beziffert sich dieser mit 10 Prozentpunkten des Zuschlagspreises, wobei dem Bieter nachgelassen wird, dem Anbieter einen geringeren Schaden nachzuweisen.
k) Entscheidet sich der Anbieter für die Geltendmachung seines Anspruches auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung, so kann er den versteigerten Gegenstand noch einmal versteigern. Der Höchstbietende der Erst-Versteigerung darf an dieser Versteigerung nicht teilnehmen. Seine Rechte aus dem erstmaligen Zuschlag erlöschen mit dem nochmaligen Zuschlag. An einem etwaigen Mehrerlös ist der Höchstbietende der Erst-Versteigerung nicht zu beteiligen.
l) Es ist den Nutzern (Anbietern und Bietern) untersagt, die Online-Versteigerungen durch die Abgabe von Geboten, seien es eigene Gebote oder solche Dritter, insbesondere unter Verwendung eines weiteren Nutzerzugangs, zu beeinflussen.
a) Der Anbieter erklärt bereits mit dem vorbehaltlosen Angebot des Gegenstandes die Annahme des wirksam abgegebenen Kaufangebots eines Bieters. Einer gesonderten Annahmeerklärung durch den Bieter gem. §151 S. 1 BGB bedarf es nicht. Dementsprechend darf dasselbe Fahrzeug auch nicht gleichzeitig in parallel laufenden Auktionen angeboten werden.
b) Die Abgabe eines Gebots durch den Bieter erfolgt innerhalb der Laufzeit der jeweiligen Online-Auktion und ausschließlich durch das ihm hierfür von der SolutionOne GmbH auf der Auktionsplattform zur Verfügung gestellte Verfahren.
c) Durch ein innerhalb der Auktions-Laufzeit abgegebenes Gebot gibt der Bieter ein verbindliches Angebot zum Kauf des angebotenen Fahrzeuges ab, soweit es über dem vorherigen Gebot eines anderen Bieters liegt. Mit der Abgabe eines weiteren höheren Gebots eines anderen erlischt das vorherige Gebot. Bei gleich hohen Geboten gilt das zuerst über die Versteigerungs-Plattform eingegangene Gebot.
d) Nach Ablauf der Laufzeit einer Online-Auktion kommt unmittelbar ein Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Höchstbietenden zustande. Die SolutionOne GmbH ist nicht Partei dieser Verträge und übernimmt auch keine vertraglichen Fürsorge- oder Schutzpflichten gegenüber den Vertragsparteien, sondern teilt den Nutzern lediglich die zur wechselseitigen Kontaktaufnahme erheblichen Daten unter den angegebenen E-Mail- Adressen mit.
e) Falls die Vertragsabwicklung zwischen dem Anbieter und dem Höchstbietenden nicht gelingt, ist die SolutionOne GmbH berechtigt, aber nicht verpflichtet, einen Kontakt zwischen dem Anbieter und dem Bieter mit dem zweit- und dritthöchsten Gebot herzustellen.
f) Auf die zwischen den Nutzern geschlossenen Verträge, findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Warenkaufs Anwendung, soweit keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen sind.
g) Die Bereitstellung der versteigerten Gegenstände zur Abholung erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang und in der Regel frühestens erst zwei Tage nach Erteilung des Zuschlags.
1. Jeder Nutzer ist berechtigt, den nach diesen Geschäftsbedingungen zustande gekommenen Nutzervertrag jederzeit zu kündigen. Mit Wirkung für die Vergangenheit kann er seine Registrierung innerhalb von 14 Tagen nach seiner Freischaltung widerrufen, soweit er von den Diensten der SolutionOne GmbH bis dahin noch keinen Gebrauch gemacht hat, also noch nicht an einer Versteigerung teilgenommen hat.
2. Eine Sperrung durch die SolutionOne GmbH ist jederzeit ohne Angabe von Gründen möglich, insbesondere aus wichtigem Grund, bei nicht wahrheitsgemäßer und/oder unvollständiger Registrierung, bei der Verletzung von Rechten Dritter, bei Missbrauch oder Manipulationen der Auktionsplattform, bei Verletzung der Zahlungs- und Abnahmepflichten gegenüber dem Ersteigerer und/oder sonstigen Verstößen gegen diese Geschäftsbedingungen. Die Geltendmachung von hieraus ggf. resultierenden Rechten, insbesondere von Schadenersatzansprüchen, durch die SolutionOne GmbH wird ausdrücklich vorbehalten.
3. Die SolutionOne GmbH behält sich im Sinne einer ordnungsgemäßen Durchführung der Online-Auktionen insbesondere vor, ohne Angabe von Gründen angebotene Gegenstände nicht in die Online-Versteigerung aufzunehmen oder das Angebot nachträglich zu entfernen und die zu dem jeweiligen angebotenen Gegenstand überlassenen Daten abzuändern.
1. Über das Recht des Nutzers hinaus, die Dienste von der SolutionOne GmbH im Rahmen des bestimmungsmäßigen Gebrauchs zu nutzen, ist er nicht berechtigt, Inhalte und Layout der SolutionOne GmbH Auktionsplattform ohne vorherige Zustimmung der Rechteinhaber – auch nicht teilweise – zu verwerten, insbesondere zu bearbeiten, zu kopieren oder in sonstiger Weise zu vervielfältigen.
2. Rechte Dritter (Marken- Urheber- oder sonstige Rechte), die durch eine Verlinkung oder sonstige Zugriffsmöglichkeit über die Online-Plattform der SolutionOne GmbH berührt sein können, verbleiben in vollem Umfang beim jeweiligen Rechteinhaber und sind entsprechend geschützt und vom Nutzer zu wahren.
3. Dem Nutzer ist es darüber hinaus untersagt, Software, Hardware, Weblinks oder Sonstiges zu verwenden, das geeignet ist, die Funktion der Auktionsplattform zu beeinträchtigen, insbesondere, eine unzumutbare oder übermäßige Belastung der SolutionOne GmbH Online-Infrastruktur zu bewirken.
Der Kaufpreis entspricht dem höchsten Bieterangebot und enthält – sofern nicht in der Verkaufsbeschreibung ausdrücklich für das betreffende Fahrzeug etwas anderes angeführt wird – die in der Bundesrepublik Deutschland geltende Umsatzsteuer (Brutto-Kaufpreis) in jeweils gesetzlicher Höhe. Der Verkäufer wird bei deutschen Käufern eine ordnungsgemäße Rechnung mit dem Netto-Kaufpreis und der offen ausgewiesenen Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe erteilen. Der vorstehende Satz gilt nicht, wenn es sich um einen Verkauf handelt, der der Differenzbesteuerung nach §25a Umsatzsteuergesetz unterliegt.
Käufer aus anderen EU-Staaten als der Bundesrepublik Deutschland müssen vor ihrer Angebotsabgabe auf umsatzsteuerrechtlich regelbesteuerte Sachen sicherstellen, dass die von Ihnen im Auktionsportal hinterlegte Internationale Umsatzsteueridentifikationsnummer gültig ist. Darüber hinaus ist der Verkäufer verpflichtet vom Käufer die im Folgenden aufgeführten Dokumente als Nachweis für die unverzügliche Verbringung in einen anderen EU-Staat außerhalb der Bundesrepublik Deutschland einzufordern.
Jeder Käufer ist dazu verpflichtet vor Abholung alle vom Verkäufer geforderten steuerrelevanten Unterlagen des ersteigerten Fahrzeuges zu erbringen und den auf der Rechnung (Netto Fahrzeugwert und VAT-Sicherheit i. H. v. 19%) angegebenen Gesamtbetrag an den Verkäufer zu überweisen.
Nach Verbringung in einen anderen EU-Staat außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind folgende Unterlagen den Verkäufer zu senden:
- Bei Selbstabholung, die Kopie der Zulassungspapiere für das Fahrzeug im entsprechenden Empfängerland des Käufers oder CMR-Dokumente sowie die Personalausweiskopie der zur Abholung beauftragten Person.
- Bei Abholung durch eine Spedition die CMR-Dokumente oder der Frachtbrief.
Nach Erhalt und Prüfung der Dokumente auf Vollständigkeit und Korrektheit ist der Verkäufer verpflichtet, die VAT-Sicherheit i. H. v. 19%, die beim Erwerb mit auf der Rechnung aufgeführt ist, umgehend zurück zu erstatten. Wird innerhalb von 3 Monaten kein ausreichender Nachweis durch den Käufer für den Export in das entsprechenden Empfängerland erbracht, muss der Verkäufer davon ausgehen, dass das Fahrzeug nicht ins EU-Ausland verbracht worden ist und wird anstelle der Innergemeinschaftlichen Lieferung eine Rechnung inkl. VAT erstellen und die VAT an das deutsche Finanzamt abführen.
Käufer aus Nicht-EU-Staaten (Drittländern) müssen auf den Kaufpreis des Fahrzeugs einen Sicherheitseinbehalt in Höhe des jeweils in der Bundesrepublik Deutschland gültigen Umsatzsteuersatzes an den Verkäufer bezahlen. Dieser Sicherheitseinbehalt muss dem Käufer unverzüglich erstattet werden, sobald zweifelsfrei nachgewiesen wird, dass die umsatzsteuerrechtlich regelbesteuert gekaufte Sache die EU-Staaten verlassen hat.
Nach Erhalt des Formulars wird der Sicherungsbetrag unmittelbar an den Käufer erstattet.
Der Anspruch auf Auszahlung des Sicherungseinbehalts ist nur mit Zustimmung des Verkäufers abtretbar.
Verkäufer tragen Auktionsgebühren, deren Höhe sich nach der jeweils aktuellen Preisliste richtet.
Die Gebühren sind sofort nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig. Sie können durch Überweisung beglichen werden. Im Rechnungsbetrag ist die am Tag der Rechnungsstellung gültige Mehrwertsteuer enthalten und ausgewiesen. Die Rechnungsstellung erfolgt per Post.
Dem Verkäufer wird die von ihm an SolutionOne GmbH zu entrichtende Gebühr gutgeschrieben, wenn der andere Vertragspartner den über die Website der SolutionOne GmbH geschlossenen Vertrag nicht ordnungsgemäß erfüllt.
1. Die SolutionOne GmbH gewährleistet, dass die Auktions-Plattform zum vertragsgemäßen Gebrauch tauglich und frei von wesentlichen Mängeln ist. Darüber hinaus übernimmt die SolutionOne GmbH keine Gewährleistung. Insbesondere wird keine Gewährleistung für eine unterbrechungs- und vollständig störungsfreie Verfügbarkeit der bereitgestellten Plattform übernommen. Für technische Mängel in Software und Hardware übernimmt die SolutionOne GmbH keine Haftung und behält sich eine Außerbetriebnahme, z.B. für Wartungsarbeiten und Updates, ausdrücklich vor.
2. Die SolutionOne GmbH übernimmt keinerlei Gewährleistung für die auf ihrer Auktionsplattform angebotenen bzw. veräußerten Gegenstände. Sie ist nicht Partei der im Rahmen von Online-Auktionen abgeschlossenen Kaufverträge.
3. Darüber hinaus übernimmt die SolutionOne GmbH über die im Rahmen der Registrierung/Freischaltung vorgenommene Prüfung hinaus keine Gewähr für die Leistungsbereitschaft bzw. die Leistungsfähigkeit und/oder die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Anbieter geleisteten Angaben und Erklärungen.
4. Die im Rahmen der SolutionOne GmbH Online-Versteigerung eingestellten Angebote stellen für die SolutionOne GmbH ausschließlich fremde Inhalte i.S.d. § 7 Abs. 2 Telemediengesetz dar.
5. Insgesamt haftet die SolutionOne GmbH auf Schadenersatz nur, wenn
a) die Haftung unter dem anwendbaren Recht zwingend ist, wie z.B. in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder
b) die SolutionOne GmbH schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) dieses Vertrages verletzt, oder
c) der Schaden auf mindestens grob fahrlässigem Verhalten der SolutionOne GmbH beruht.
6. Außer den in Ziffer 5. genannten Fällen haftet die SolutionOne GmbH über die Erbringung der von ihr geschuldeten Leistungen hinaus nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden. Darüber hinaus haftet die SolutionOne GmbH insbesondere nicht für Schäden, die den Nutzern oder Dritten aus der Nutzung der Dienste von der SolutionOne GmbH entstehen. Dies gilt insbesondere für Schäden, die darauf beruhen, dass infolge technischer Mängel abgegebene Gebote nicht oder nicht rechtzeitig bei der SolutionOne GmbH eingehen oder berücksichtigt wurden und/oder angebotene Gegenstände nicht in der erfassten Form dargestellt wurden.
7. Außer den in Ziffer 5 genannten Fällen ist die Haftung auf denjenigen Schaden begrenzt, den die SolutionOne GmbH bei Vertragsschluss aufgrund der Umstände, die die SolutionOne GmbH kannte oder hätte kennen müssen, vernünftigerweise vorhersehen konnte oder hätte vorhersehen können, begrenzt.
1. Die SolutionOne GmbH behält sich vor, diese Geschäftsbedingungen jederzeit schriftlich zu ändern. Die SolutionOne GmbH wird die Nutzer unverzüglich auf die Änderungen hinweisen und ihnen Gelegenheit geben, der Änderung der Geschäftsbedingungen innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungserklärung schriftlich zu widersprechen. Widerspricht der Nutzer nicht innerhalb dieser Frist, gelten die geänderten Geschäftsbedingungen als vom jeweiligen Nutzer angenommen. Widerspricht ein Nutzer, nimmt die SolutionOne GmbH dessen Freischaltung zurück. Für die bis zum Zeitpunkt der Änderung bereits gestarteten Online-Auktionen oder abgegebenen Gebote gilt die bisherige Fassung der Geschäftsbedingungen bis zur Beendigung der Auktion fort.
2. Sollten einzelne Klauseln dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie den betreffenden Punkt bedacht hätten. Entsprechendes gilt für Lücken des Vertrages.
4. Auf diese Vereinbarung findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Als alleiniger Gerichtsstand wird, soweit zulässig, Köln vereinbart.
SolutionOne GmbH 22.06.2019